Detaillierte Anleitungen zur Benutzung finden Sie in der Bedienungsanleitung.
MANUAL DEL USUARIO USER MANUAL MANUEL D'ENTRETIEN LIBRETTO D´USO BETRIEBSANLEITUNG
BETRIEBSANLEITUNG
DEUTSCH
GAS GAS bedankt sich für Ihr Vertrauen.
Als Besitzer der neuen GAS GAS TXT Pro 2006 sind Sie nun ein neues Mitglied der großen GAS GAS Familie, und als Benutzer der führenden Marke bei Offroad-Motorrädern kommen Sie in den Genuss ausgezeichneter Serviceleistungen sowohl durch unseren KundendienstService als auch durch die Erläuterungen, die wir Ihnen mit dieser Anleitung zur Verfügung stellen möchten. Unser Pro 2006 ist ein Motorrad, das für den MotocrossSport entwickelt wurde. Eigentlich ist es auch das Ergebnis vieler Jahre mit Rennen und gesammelter Erfahrungen in dieser anspruchsvollen Disziplin und vieler Erfolge durch große Fahrer, wodurch die grundlegenden Daten zur Schaffung dieses hochwertigen Motorrads erhalten wurden. Es handelt sich um ein exklusives GAS GAS Motorrad mit dem folgenden Schlüsselfaktor: das außerordentlich niedrige Gewicht. Wir möchten Sie zu Ihrer Entscheidung beglückwünschen, mit der Sie sicher die richtige Auswahl getroffen haben. Bei geschicktem Umgang am Lenker des Motorrads, einer geeigneten Vorbereitung und den entsprechenden und notwendigen Inspektionen für eine extreme Zuverlässigkeit kommen Sie in den Genuss eines sehr komfortablen und dankbaren Motocross-Sports. Nochmals Danke für Ihr Vertrauen und Willkommen bei GAS GAS Motos. GAS GAS MOTOS, S.A. Mai - 2005
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Wichtiger Hinweis
Lesen Sie diese Betriebsanleitung sorgfältig durch. Darin werden alle Aspekte aufgeführt, die zu Ihrer Sicherheit und der von Dritten beitragen sollen, und die die korrekte Pflege und Wartung des von Ihnen erworbenen Motorrads GAS GAS gewährleisten sollen. Nachstehend erhalten Sie alle erforderlichen Hinweise für eine korrekte Benutzung und Handhabung. Vor jedem Hinweis befindet sich ein Symbol mit folgender Bedeutung. VORSICHT! Mit diesem Symbol werden alle Regeln und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von leichten, schweren Verletzungen und mit Todesfolge des Benutzers im Falle einer nicht korrekten Einhaltung der Anweisungen gekennzeichnet. Achtung! Damit werden besondere Hinweise zur Vermeidung von Schäden am Motorrad gekennzeichnet. Wenn diese Hinweise nicht beachtet werden, kann sofort die Garantie des Fahrzeugs ungültig werden. Verschiedene Hinweise Dies sind die erforderlichen Hinweise für eine bessere Verwendung der Kontroll- und Einstellungsarbeiten, sowie der Pflege- und Wartungsarbeiten am Motorrad, damit Sie in den Genuss eines perfekten Fahrvergnügens kommen. Diese Anleitung soll den Benutzer darin unterstützen, mögliche Verletzungen an Dritten, Sachschäden, Umweltbelastungen und natürlich auch Schäden an seinem Motorrad zu vermeiden. Aus diesem Grund beruhen alle hier dargelegten Informationen auf den Daten aus der jüngsten Modellreihe, wie sie kurz vor der Drucklegung zur Verfügung gestanden haben. GAS GAS Motos, S.A. behält sich jedoch das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung an den Verbraucher Änderungen vorzunehmen, ohne das hieraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Bei Ihrem Händler erhalten Sie ebenfalls alle Informationen, die Sie benötigen könnten.
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Inhalt
Danksagung an den Verbraucher Wichtiger Hinweis Garantiebedingungen Empfehlungen Technische Daten Einbauort der Bauteile Wartungsübersicht Seriennummer Übersicht der Bedienelemente Lenkersperre Kraftstoff Deckel des Kraftstoffbehälters Benzinhahn Kickstarter Vergaser Position Kickstarter Einstellung der Griffe Ölstand prüfen Öl einfüllen Öl ablassen Luftfilter reinigen Den Kraftstoffbehälter ausbauen Kühler füllen Die Kerze ausbauen Die Kerze prüfen 3 4 6 bis 8 9 10 und 11 12 und 13 14 und 15 16 17 18 18 und 19 19 20 20 20 21 21 22 22 22 23 24 24 25 25 Das Filtergehäuse ausbauen Den Vergaser ausbauen Die Kapazität des Vergasers prüfen Den Vergaser reinigen Das Lamellengehäuse ausbauen Einlasslamellen Scheiben und Federn der Kupplung Entlüftung Wasserpumpe leeren Vorderradfederung Hinterradfederung Gelenke der Schwinge Schmierung der Gelenke Position zum Einhängen der Kette Kettenspannung und Rad einstellen Luftdruck und Zustand der Reifen Bremsen Bremsflüssigkeitsbehälter hinten Anzugsdrehmomente Lagerung Multifunktionsanzeige Abschließende Bemerkungen Typenzulassung 26 27 27 27 28 28 29 29 29 30 und 31 31 32 33 bis 35 36 36 37 38 39 40 41 42 bis 47 48 49 und 50
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Gewährleistungsbedingungen (Laut Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Garantien beim Verkauf von Konsumgütern.) Normen zur Gewährleistungabwicklung des Herstellers GAS GAS Motos, S.A. Die Firma GAS GAS MOTOS, S.A. (weiterhin genannt GG) garantiert hiermit dem Endverbraucher und Käufer eines von GG hergestellten Fahrzeugs, dass sowohl das Material als auch die Herstellung gemäß der höchsten Qualitätsanforderungen frei von Mängeln sind. Infolgedessen garantiert GG dem Endverbraucher (weiterhin genannt der "Käufer") hiermit und in Übereinstimmung mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen, alle an einem neuen Moped festgestellten Materialoder Herstellungsfehler innerhalb der Gewährleistungsfrist und ohne Einschränkung hinsichtlich der zurückgelegten Kilometer oder der durchlaufenen Betriebsstunden kostenlos zu beheben. Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Auslieferung des Fahrzeugs durch einen autorisierten Händler von GG an den Käufer, oder bei Vorführmodellen an dem Tag, wo das Fahrzeug zum ersten Mal in Betrieb genommen wird. Der Verkäufer haftet für die Reklamationen, die innerhalb der durch das Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Gewährleistung beim Verkauf von Konsumgütern ab der Übergabe des Guts und entsprechend der Richtlinie 1999/44/CE für die restlichen Mitgliederstaaten der Europäischen Union geregelten Frist erklärt werden. In Ländern außerhalb der europäischen Union wird die Gewährleistungsfrist durch die dort geltenden Normen geregelt. Wenn die Reklamationsursache jedoch innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs auftritt, wird angenommen, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand; ab dem sechsten Monat muss der Verbraucher nachweisen, dass die Nichtkonformität bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Guts bestanden hat. Während der ersten sechs Monate nach der Übergabe des instand gesetzten Guts haftet der Verkäufer für die Nichtkonformität, die die Ursache für die Instandsetzung waren. Jeder Mangel, der an einem Produkt erkannt wird, muss innerhalb der Gewährleistungsfrist einem autorisierten Händler von GG mitgeteilt werden. Wenn der letzte Tag der Gewährleistungsfrist auf einen Sonn- oder einen offiziellen Feiertag fällt, wird die Gewährleistungsfrist derart verlängert, dass der letzte Tag der Gewährleistungsfrist auf den ersten Werktag nach dem Sonn- oder einen offiziellen Feiertag fällt. Die Garantiereklamationen aufgrund eines Mangels, die nicht einem autorisierten Händler von GG vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mitgeteilt wurden, sind ausgeschlossen.
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Verpflichtungen des Käufers GG ist berechtigt, in den folgenden Fällen gestellte Gewährleistungsansprüche zurückzuweisen: a) wenn der Käufer das Fahrzeug nicht allen Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten unterzogen hat, die der Betriebsanleitung enthalten sind, oder wenn die Frist für die vorgenannten Inspektionen oder Wartungsarbeiten nicht eingehalten wurde, wobei von der Gewährleistung auch jene Mängel ausgenommen sind, die vor dem festgelegten Datum für eine nicht oder nach dem festgelegten Datum ausgeführte Inspektion oder Wartungsarbeit festgestellt wurden. b) wenn die Inspektion, Wartungsarbeiten und Instandsetzung des Fahrzeugs von Dritten ausgeführt wurden, die durch GG weder anerkannt nicht autorisiert wurden. c) wenn die Ausführung der Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug nicht den technischen Anforderungen, Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers entspricht ausgeführt wurden. d) wenn Ersatzteile eingesetzt wurden, deren Verwendung für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug nicht von GG autorisiert wurde, oder wenn bei der Benutzung des Fahrzeugs Kraftstoffe, Schmiermittel oder andere Betriebsstoffe (einschließlich u.a. Reinigungsprodukte) eingesetzt wurden , die nicht ausdrücklich in den technischen Daten der Betriebsanleitung aufgeführt werden. e) wenn das Fahrzeug auf irgendeine Art und Weise abgeändert oder umgebaut oder anderen Bauteilen ausgestattet wurde, als die, die von GG ausdrücklich als zulässige Bauteile des Fahrzeugs autorisiert worden sind. f) wenn das Fahrzeug auf eine Art und Weise eingelagert oder transportiert wurde, die nicht den anwendbaren technischen Anforderungen entspricht. g) wenn das Fahrzeug für einen anderen spezifischen Zweck benutzt wurde, wie z. B. Wettbewerb, Rennen oder bei einem Rekordversuch. h) wenn das Fahrzeug umgestürzt war oder einen Unfall erlitten hat, wodurch eine direkte oder indirekte Beschädigung entstanden ist. Ausschlüsse vom Gewährleistungsanspruch Folgende Elemente sind von den Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen: a) Teileverschleiß, einschließlich und uneingeschränkt Zündkerzen, Batterien, Benzinfilter, Ölfiltereinsätze, Ketten (Sekundärketten), Motorabtriebsritzel, Hinterradritzel, Luftfilter, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Kupplungsscheiben, Birnen, Sicherungen, Kohlebürsten, Gummis der Fußrasten, Reifen, Reifenschläuche, Kabel, sowie andere Bauteile aus Gummi. b) Schmiermittel (z. B. Öl, Fett, usw.) und Betriebsstoffe (z. B. Batterieflüssigkeit, Kühlmittel, etc.).
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c) Inspektion, Einstellung und andere Wartungsarbeiten, sowie jede Art von Reinigung. d) Lackschäden und daraus folgende Rostbildung durch externe Einwirkung wie z. B. Steinschlag, Salz, Industrieabgase und andere Umwelteinflüsse, oder Einflüsse durch eine ungeeignete Reinigung mit ungeeigneten Mitteln. e) Schäden, die durch Mängel verursacht werden, sowie die direkt oder indirekt durch das Auftreten der Mängel verursachten Kosten (z. B. Kosten für Mitteilungen, Unterbringungskosten, Kosten für ein Mietfahrzeug, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Abschleppkosten, Kosten für Eilbotendienste, etc.), sowie andere finanzielle nachteile (z. B. verursacht durch den Nutzungsverlust eines Fahrzeugs, Einnahmeverlust, Zeitaufwendung, etc.). f) akustisches oder ästhetisches Phänomen, das den Nutzungszustand des Mopeds nicht bedeutend beeinträchtigt (z. B. kleinere und nicht sichtbare Mängel, normale Betriebsgeräusche und -vibrationen, etc.). g) Phänomene durch die Alterung des Fahrzeugs (z. B. Entfärbung der Lackflächen bzw. Flächen mit Metallbeschichtung).
Verschiedenes 1. Wenn die Instandsetzung des Mangels oder der Ersatz des Teils unverhältnismäßig aufwendig ist, hat GG das Recht, nach seinem einzigen Ermessen zu entscheiden, ob die defekten Teile instand gesetzt oder ersetzt werden. Das Eigentum der ersetzten Teile geht dann in diesem Fall ohne weiteres auf GG über. Der von GG autorisierte Händler, der mit der Instandsetzung von Mängeln beauftragt wurde, hat nicht das Recht, bindende Aussagen zu Lasten von GG zu tätigen. 2. Im Zweifelsfall über das Vorhandensein eines Defekts, oder ob eine Sichtprüfung oder materielle Überprüfung erforderlich ist, behält sich GG das Recht vor, die Einsendung der Teile zu fordern, über die eine Reklamation aus Gewährleistungsgründen besteht, oder ein Gutachten des Defekts bei einem Experten in Auftrag zu geben. Alle zusätzlichen Gewährleistungspflichten auf kostenlose Ersatzteile oder kostenfrei geleistete Serviceleistungen aus dieser Gewährleistung sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile innerhalb der Gewährleistungsfrist endet am Ablaufdatum der Gewährleistungsfrist des entsprechenden Produkts. 3. Wenn ein Defekt nicht instand gesetzt werden kann, und dessen Ersatz für den Hersteller unverhältnismäßig aufwendig wäre, hat der Verbraucher mit dem Gewährleistungsanspruch das Recht, den Vertrag aufzulösen (Zahlung einer Entschädigung) oder auf die Rückerstattung des teilweisen Kaufpreises (Abzug) anstelle der Instandsetzung des Fahrzeugs. 4. Nicht betroffen von dieser Garantievereinbarung sind die Gewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem entsprechenden autorisierten Händler. Diese Gewährleistungsvereinbarung beeinträchtigt ebenso wenig die zusätzlichen vertraglichen Rechte des Käufers unter den allgemeinen Vertragsbedingungen des autorisierten Händlers. Solche zusätzlichen Ansprüche können allerdings nur gegenüber dem autorisierten Händler geltend gemacht werden. 5. Wenn der Käufer das Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist weiterverkauft, bestehen die Klauseln und Bedingungen dieser Gewährleistung weiterhin mit der aktuellen Reichweite, weshalb die Reklamationsansprüche aus dieser Gewährleistungsvereinbarung gemäß den in diesem Dokumenten geregelten Klauseln und Bedingungen ...